Gibt es außer Rache keinen anderen Ausweg?

Die Verwandten müssen diese Strafe aber nicht vollziehen, sondern können auch eine Entschädigung fordern. Verzichten sie auf die Todesstrafe, kann der Staat den Mörder in Haft nehmen. Diese Praxis gilt aber nur dort, wo die Scharia als oberste Rechtsordnung gilt.

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