Landtiere sind nach den jüdischen Speisegesetzen nur unter zwei Bedingungen essbar, die beide erfüllt sein müssen, weil sie gleich wichtig sind. Es muss sich um Paarhufer und Wiederkäuer handeln. Das Schwein ist zwar Paarhufer, abei kein Wiederkäuer. Hinzu kommt, dass das Schwein als Allesfresser auch tierische Nahrung aufnimmt. Schweinefleisch ist deshalb sogar im doppelten Sinn nicht koscher.