Was ist ein Diakon?

Das Wort ist aus dem Griechischem abgeleitet und bedeutet „Diener“. Diakon war in frühchristlicher Zeit die Bezeichnung für den Verwalter eienes Kirchenbezirks, ebenso die Bezeichnung für den Gehilfen bei kirchlichen Handlungen und für Armenpfleger.

Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos „Diener, Knecht“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie).

In der katholischen Kirche ist der Diakon innerhalb des dreigliedrigen geistlichen Amtes (Bischof – Priester – Diakon) direkt dem Bischof zugeordnet. Die Eingliederung in die Gemeinschaft der Geistlichen geschieht durch die sakramentale Weihe. Für diese ist nach römisch-katholischem Verständnis das vom Bischof gesprochene Bittgebet um die Ausgießung des Heiligen Geistes und die im Amt benötigten Gnadengaben sowie die Handauflegung des Bischofs auf das Haupt des zu Weihenden grundlegend.

In der evangelischen (reformierten) Tradition wird der Diakon entsprechend Calvins Genfer Kirchenordnung als eines der vier kirchlichen Ämter angesehen. Obliegt den Pastoren die Verkündigung, den Presbytern die Gemeindeleitung und Gemeindezucht sowie den Lehrern die Erziehung, so haben Diakone die Aufgabe, sich um die Armen, Bedürftigen und Kranken zu sorgen und sich um die Verwaltung zu kümmern. So gehörte etwa das Krankenabendmahl im Anschluss an die viermal jährlich stattfindenden Abendmahlsfeiern zu ihren Aufgaben.

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